Fortbestehender Schutz durch die Schwerbehindertenvertretung?

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Die betriebliche Schwerbehindertenvertretung hat nach § 178 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX die Aufgabe, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen, die schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Beschäftigte besonders schützen. Sie ist damit im Arbeits- und Gesundheitsschutz besonders gefordert. Was aber passiert mit der Schwerbehindertenvertretung, wenn die Zahl der Menschen, die sie schützen soll, unter den Schwellenwert von 5 Beschäftigten sinkt? …

BAG: Fortbestand der Schwerbehindertenvertretung bei Absinken der Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten in einem Betrieb unter fünf

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Die Schwerbehindertenvertretung ist die Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten. Sie wird nach § 177 I 1 SGB IX u.a. in Betrieben mit wenigstens fünf – nicht nur vorübergehend beschäftigten – schwerbehinderten Menschen für eine Amtszeit von regelmäßig vier Jahren gewählt. Sinkt die Anzahl schwerbehinderter Beschäftigter im Betrieb unter den Schwellenwert von fünf, ist das Amt der Schwerbehindertenvertretung nach einem …