BAG: Der Anspruch auf Überprüfung der Betrieblichen Altersversorgung kann nicht verwirken

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Dem Anspruch eines Versorgungsempfängers auf richtige Berechnung seiner Ausgangsrente auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung – und damit die Überprüfung der Wirksamkeit einer Ablösung einer früheren, günstigeren Versorgungsordnung – kann nach einem Urteil des BAG vom 13.10.2020 (Az. 3 AZR 246/20) der Einwand der Verwirkung aus § 242 BGB nicht entgegengehalten werden. Was war geschehen? Der Kläger war seit 1955 bei …