Praktikanten haben nach einem Urteil des BAG vom 30.1.2019 (5 AZR 556/17) keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, wenn sie das Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums leisten und es eine Dauer von drei Monaten nicht übersteigt. Das Praktikum kann nach dieser Entscheidung aus Gründen, die in der Person des Praktikanten liegen, rechtlich oder tatsächlich unterbrochen und …