Unbeobachteter tödlicher Sturz eines Lkw-Fahrers als Arbeitsunfall

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Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat den tödlichen Sturz eines Lkw-Fahrers im Rahmen einer Klage seiner beiden Söhne auf Gewährung von Halbwaisenrente als Arbeitsunfall anerkannt (Urteil vom 27.06.2022, Az. L 1 U 377/21). Grundlage dafür war vor allem ein pathologisches Gutachten. Danach war der Versicherte – auf Grund des erheblichen Ausmaßes und des Verteilungsmusters der Verletzungen – mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu ebener Erde, sondern aus größerer Höhe gestürzt.

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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