Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat den tödlichen Sturz eines Lkw-Fahrers im Rahmen einer Klage seiner beiden Söhne auf Gewährung von Halbwaisenrente als Arbeitsunfall anerkannt (Urteil vom 27.06.2022, Az. L 1 U 377/21). Grundlage dafür war vor allem ein pathologisches Gutachten. Danach war der Versicherte – auf Grund des erheblichen Ausmaßes und des Verteilungsmusters der Verletzungen – mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu ebener Erde, sondern aus größerer Höhe gestürzt.
Über den Autor: Joachim Schwede
Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.