Blutspender, die nach der Spende einen Imbiss zur Stärkung erhalten, sind nach einem Urteil des SG Lüneburg vom 26.4.2022 (Az. S 3 U 144/20) bei dieser Nahrungsaufnahme unfallversichert.
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Über den Autor: Joachim Schwede
Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.