VG Frankfurt/Oder: Kein Anspruch auf erbsenfreies Mittagessen in einer Kita

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder hat mit Beschluss vom 30. Mai 2023 (Az. VG 9 L 51/23) einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, gerichtet auf die Versorgung eines Kindes mit erbsenfreien Mahlzeiten in der Kita abgelehnt.

Der Fall: Kind benötigt erbsenfreies Essen

Das Kind besucht eine Kita in der Stadt Fürstenwalde/Spree und wird dort u.a. mit Mittagessen versorgt. Das Kind leidet unter einer ärztlich bescheinigten Lebensmittelunverträglichkeit in Bezug auf Erbsen. Da die Kita erklärte, ein erbsenfreies Mittagessen nicht gewährleisten zu können, wurde im Namen des Kindes, das durch seine Eltern vertreten wird, beim VG Frankfurt/Oder ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt.

VG: Ohne gesetzliche Kennzeichnungsfrist ist die Erbse nicht zu erkennen

Dieses hat im Eilverfahren einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf ein erbsenfreies Mittagessen abgelehnt. Es führt dazu aus, dass Kindertagesstätten die Aufgabe haben, eine gesunde Ernährung und Versorgung zu gewährleisten. Die qualitativen Anforderungen an die Versorgung sind im Einzelnen jedoch nicht gesetzlich geregelt.  Lebensmittelunverträglichkeiten oder Allergien der Kinder sind zu berücksichtigen, wozu die Kita hier auch grundsätzlich bereit war. Eine Versorgung des Kindes mit einer erbsenfreien Sonderkost ist jedoch nicht möglich, da es keine gesetzliche (lebensmittelrechtliche) Kennzeichnungspflicht für Erbsen gibt. Der mit der Essensversorgung beauftragte Caterer kann mangels entsprechender Kennzeichnungspflicht nicht gewährleisten, dass alle Mahlzeiten vollständig „erbsenfrei“ sind. Hintergrund ist, dass Erbsen in verarbeitetem Zustand über Fertig- und Halbfertigprodukte bei der Herstellung vieler Gerichte als Zusatzstoff, Verarbeitungsstoff oder Aroma verwendet werden. Mangels Deklarationspflicht kann nicht mit der gebotenen Sicherheit gewährleistet werden, dass das Mittagessen keine Erbsen enthält. Den Eltern des Kindes stünde die Möglichkeit offen, dem Kind ein allergenfreies Mittagessen zuzubereiten und in die Kita mitzugeben.

Gegen den Beschluss kann bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde erhoben werden.

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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