Mit Urteil vom 11.10.2023 hat das Verwaltungsgerichts Osnabrück der Klage einer Gewerkschaft gegen eine Genehmigung zur Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen stattgegeben (Az. 1 A 119/22) .
RA Joachim Schwede schreibt dazu: “Dass es nicht einfach ist, eine Ausnahmegenehmigung für Sonntagsarbeit zu bekommen, hat bereits Urteil des VG Berlin gezeigt. Hier hat die Behörde dem antragstellenden Unternehmen einen Bärendienst erwiesen, indem sie eine Genehmigung erteilt hat, die an ihrer Unbestimmtheit vor dem Verwaltungsgericht gescheitert ist.
Die Beantragung von Sonntagsarbeit, so macht diese Entscheidung deutlich, will sorgfältig vorbereitet sein, insbesondere auch im Hinblick darauf, ob es tatsächlich keine anderen Möglichkeiten gibt, die potenziell mögliche Wochenarbeitszeit auszunutzen. Erst dann ist es denkbar, dass eine – gerichtsfeste – Genehmigung erteilt werden kann.”