ArbG Berlin: Lehrer kann wegen Äußerungen auf YouTube gekündigt werden

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Ein Lehrer, dem das Land Berlin aufgrund von Äußerungen auf dem von dem Pädagogen betriebenen YouTube-Kanal “Der Volkslehrer” gekündigt hatte, ist mit seiner Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin gescheitert (Urteil vom 16.1.2019 – 60 Ca 7170/18).

Was war geschehen?

Der 38-Jährige hatte in seinen Videos die “Überfremdung” Deutschlands kritisiert und zu Trauermärschen für die “Opfer” der Asylpolitik aufgefordert und wurde deswegen außerordentlich gekündigt.

ArbG Berlin: Ein Lehrer darf die verfassungsmäßige Ordnung nicht verächtlich machen

Die außerordentliche Kündigung sei gerechtfertigt, weil dem Kläger die persönliche Eignung für eine Tätigkeit als Lehrer im öffentlichen Dienst fehle, so das Gericht. Es könne nicht angenommen werden, dass der Kläger zukünftig in dem tarifvertraglich oder gesetzlich geforderten Maße bereit ist, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen. Dem Kläger komme es darauf an, die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland in den von ihm verbreiteten Videos in Frage zu stellen und sie verächtlich zu machen. Diese Einstellung sei mit der Tätigkeit als Lehrer des beklagten Landes unvereinbar und berechtige zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

Gegen das Urteil vom 16.01.2019 kann noch Berufung eingelegt werden.

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

Mehr über Joachim Schwede >

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert