Wie kommt man an die Brille für den Bildschirmarbeitsplatz?

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Allen Mitarbeitern, die regelmäßig an Bildschirmgeräten arbeiten, hat der Arbeitgeberin arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für die Arbeit an Bildschirmgeräten (G 37-Untersuchung; § 5 ArbMedVV, Teil 4 Anhang ArbMedVV) anzubieten. Das war früher eindeutig in § 6 der Bildschirmarbeitsplatz-Verordnung geregelt. Seit diese in der Arbeitsstättenverordnung (Anhang 6) aufgegangen ist, muss man sich im Streifall die o.g. gesetzlichen Vorgaben mühsam zusammensuchen. Diese Untersuchungen sollten …