Aufsichtspflichtverletzung: Geldstrafen für Kita-Mitarbeiterinnen nach dem Tod eines Zweijährigen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Zwei Mit­ar­bei­te­rin­nen der Ein­rich­tung im All­gäu sind nach einem Bericht von beck-aktuell zu Geld­stra­fen ver­ur­teilt wor­den, nach­dem ein zwei Jahre alter Junge wäh­rend eines Kita-Aus­flugs in einem Kanal er­trun­ken war. Die Straf­be­feh­le des Amts­ge­richts Mem­min­gen wegen fahr­läs­si­ger Tö­tung seien mit Ver­strei­chen der Ein­spruchs­frist rechts­kräf­tig ge­wor­den, sagte ein Ge­richts­spre­cher ges­tern. Zur Höhe der Geld­stra­fen mach­te er keine An­ga­ben.

Die Kita-Gruppe besuchte Ende März Polizeiangaben zufolge einen Spielplatz in Mindelheim, als der Zweijährige eine Absperrung am Kanal durchstieg und ins Wasser fiel. Der Junge starb. Die 26-Jährige und die 40-Jährige waren dabei nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Memmingen ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen.

Anfangs hatte die Behörde auch gegen einen Mann ermittelt, der bei dem Kita-Ausflug dabei war. Allerdings habe es sich dabei um einen Praktikanten gehandelt. Den Mann habe “keine strafrechtlich relevante Aufsichtspflicht“ getroffen.

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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