Betriebliches Gesundheitsmanagement erweitert den Unfallversicherungsschutz nicht

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Die Teilnahme an einem jährlich stattfindenden Fußballturnier ist nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28.7.2022 (Az. B 2 U 8/20 R) auch dann nicht unter dem Gesichtspunkt des Betriebssports nach § 8 Abs. 1 SGB VII unfallversichert, wenn das Fußballspiel in das Programm des betrieblichen Gesundheitsmanagements aufgenommen wurde.

RA Joachim Schwede sagt dazu: “Es bleibt damit festzustellen, dass Betriebssport im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsmanagements nicht bereits dadurch zum unfallversicherten Risiko wird, weil er in diesem Rahmen stattfindet. Auch für Sportveranstaltungen dieser Art gelten die – strengen – Voraussetzungen, unter denen ein Unfall als versichert anzusehen ist.”

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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