Viele Beschäftigte arbeiten auch während der derzeitigen vierten Corona-Welle nicht im Homeoffice, sondern im Betrieb. Besteht bei einem Mitarbeiter der Verdacht auf eine Corona-Erkrankung, ist es zum Schutz der gesamten Belegschaft wichtig, richtig vorzugehen. Die DGUV hat in einem Faltblatt “Coronavirus SARS-CoV-2– Verdachts- und Erkrankungsfälle im Betrieb” neben allgemeinen Schutzmaßnahmen Empfehlungen veröffentlicht, wie bei so einer Situation vorgegangen werden sollte. Auf der Website von Haufe sind die wichtigsten Tipps zusammengefasst.

Über den Autor: Joachim Schwede
Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.