Verlängerung der SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung bis März 2022 – Homeoffice-Pflicht kommt zurück

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Die zukünftige sog. „Ampelkoalition“ will mit ihrem Gesetzentwurf vom 8.11.2021, der in erweiterter Fassung am 18.11.2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen werden soll und am 19.11.2021 vom Bundesrat bestätigt werden soll, die Geltungsdauer der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erneut verlängern. Die derzeitige massive Ausweitung der Bedrohungslage durch das Corona-Virus („4. Welle“) mache es erforderlich, die Vorgaben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung im Wesentlichen unverändert fortzusetzen.

Zudem wird in § 28b I IfSG die 3G-Verpflichtung am Arbeitsplatz und in § 28b IV IfSG die erneute Verpflichtung der Arbeitgeber, für Büroarbeitsplätze Homeoffice anzubieten, geregelt.

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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