Erkrankungen durch Tonerstaub-Einwirkungen als Berufskrankheit

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Es liegen nach einem Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 23.11.2022 (Az. L 3 U 61/19) keine aktuellen Erkenntnisse dazu vor, dass Erkrankungen durch Tonerstaub-Einwirkungen verursacht werden, denen Beschäftigte in Büros in erheblich höherem Maße als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind.

RA Joachim Schwede sagt dazu: “Die Frage, ob Tonerstaub am Arbeitsplatz gesundheitlich belastend ist oder nicht, scheidet die Geister. Das LSG weist in dieser Entscheidung jedoch ausdrücklich darauf hin, dass durch wissenschaftliche Untersuchungen keine Belastungen belegt sind, während die Hinweise auf vorhandene Belastungen aus dem eher unwissenschaftlichen Bereich stammen. Für die betriebliche Praxis bietet diese Entscheidung nochmals alle Argumente, die in dieser nicht enden wollenden Diskussion ausgetauscht wurden und ordnet diese korrekt ein.”

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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