Gefälschter Impfausweis kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen Joachim Schwede 3. Mai 2022 Archiv Leave a Comment Das Arbeitsgericht Köln hat die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen Vorlage eines gefälschten Impfausweises für wirksam befunden (Urteil vom 23.03.2022, Az. 18 Ca 6830/21).