Gesundheitsförderliche Beleuchtung am Arbeitsplatz – was regelt hierzu die ASR 3.4?

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Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und mit angemessener künstlicher Beleuchtung ausgestattet sein. Arbeitsräume müssen grundsätzlich eine Sichtverbindung nach außen haben. Es gelten Mindestwerte für Beleuchtungsstärke und Farbwiedergabe, abhängig von Arbeitsraum, Arbeitsplatz und Tätigkeit. Für ältere oder sehbehinderte Beschäftigte kann eine höhere Beleuchtungsstärke erforderlich sein.

Was regelt hierzu die ASR 3.4? Antworten finden Sie hier!

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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