Impfunregelmäßigkeiten nach einer COVID-19-Impfung sind im Regelfall kein Arbeitsunfall

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Kommt es zu Impfunregelmäßigkeiten nach einer COVID-19-Impfung, liegt nach einem Urteil des SG Konstanz (vom 9.12.2022, Az. S 1 U 1276/22) im Regelfall kein Arbeitsunfall vor, denn Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit gehören grundsätzlich zum unversicherten persönlichen Lebensbereich. Eine COVID-19-Impfung weise danach nicht schon dann einen sachlichen Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit auf, weil der Beschäftigte damit (auch) Infektionen und Erkrankungen am Arbeitsplatz vermeiden will. Nur weil der Unternehmer Impfungen durch Informationen, Bescheinigungen über eine Impfpriorisierung oder Arbeitszeitgutschriften fördert, darf ein Beschäftigter nicht davon ausgehen, er komme mit der Impfung einer vermeintlichen Pflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis nach.

Anmerkung von RA Joachim Schwede: “Diese Entscheidung könnte wegweisend sein, weil vermutlich noch einige weitere Verfahren dieser Art vor den Gerichten liegen. Insofern sind die hier vorgetragenen Argumente beider Seiten für solche Auseinandersetzungen von großer Bedeutung.”

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

Mehr über Joachim Schwede >

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert