Mit zwei Urteilen vom 8.12.2022 hat das Bundessozialgericht den Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt gestärkt. Danach ist ein ehrenamtlicher Vereinsvorsitzender eines Ortsvereins des Deutschen Roten Kreuzes eV (DRK) bei der Teilnahme an einer Versammlung eines anderen DRK-Ortsvereins unfallversichert, genauso wie ein ehrenamtliches Mitglied eines Frauenchores bei einem öffentlichen Adventssingen in kirchlichen Räumlichkeiten.
RA Joachim Schwede sagt dazu: “Das BSG setzt ein Zeichen für das Ehrenamt, das in unserer Gesellschaft eine zunehmende Bedeutung erfährt, gleichzeitig aber darunter leidet, dass immer weniger Menschen bereit sind, sich zu engagieren. Das BSG macht deutlich, wie wichtig dieser Einsatz ist und gewährleistet den Schutz, den die Unfallversicherungsträger in solchen Fällen verhindern wollen. Das ist gut und richtig so!”