Keine Anerkennung eines “Quasi”-Arbeitsunfalls

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Eine Verletzung aufgrund eines Ski-Unfalls ist nach einem Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 2.5.2022 (Az. L 1 U 3357/21) auch dann kein „Quasi“-Arbeitsunfall, wenn er möglicherweise auf eine berufsbedingte Fehlstellung der Hand zurückzuführen ist.

RA Joachim Schwede sagt dazu u.a.: “Der Fall macht deutlich, dass für Versicherte bestehende denkbare Zusammenhänge in der realen Umgebung des Sozialversicherungsrechts wenig Anhaltspunkte gesetzt werden können, die einen Versicherungsfall, hier einen Arbeitsunfall, begründen können.”

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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