Neue Vorgaben für Erste-Hilfe-Kästen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die DIN-Normen für Verbandkästen wurden geändert. Seit November 2021 gehören bspw. Gesichtsmasken und Feuchttücher mit zur Grundausstattung. Unternehmen müssen den Inhalt bis Ende April ergänzen. Hierfür stellt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) auf ihrer Website eine aktuelle Liste für große und kleine Verbandkästen zur Verfügung.

Die DIN 13157 (kleiner Verbandkasten) und die DIN 13169 (großer Verbandkasten) wurden aktualisiert und mit dem Ausgabedatum 11/2021 veröffentlicht. Im Vergleich zu den DIN Versionen 2009 hat sich wenig geändert. Es sind keine Erste-Hilfe-Materialien entfallen. Neu hinzugekommen sind, vor dem Hintergrund der pandemischen Lage, Gesichtsmasken (mindestens Typ I, nach DIN EN 14683). Auch Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut wurden aufgenommen. Zu den meistverbrauchten Verbandmaterialien zählen Pflaster; die Aktualisierung der Normen wurden genutzt, um deren Menge zu erhöhen.

Die geänderten Inhalte der Verbandkästen gibt die hier dargestellte Liste (PDF, 24 kB) wieder, wobei die Änderungen farblich hervorgehoben sind.

Vorhandene Verbandkästen können ohne großen Aufwand der neuen Normen entsprechend ergänzt werden. Es wird daher empfohlen bei der nächsten Überprüfung der Verbandkästen die neuen Materialien aufzunehmen.

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

Mehr über Joachim Schwede >

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert