Die aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung resultierende Verpflichtung der Arbeitgeber, möglichst viele MitarbeiterInnen im Homeoffice arbeiten zu lassen, wird nach Medienberichten bis zum 30.4.2021 verlängert. Das habe die Konferenz der Bundeskanzlerin mit den MinisterpräsidentInnen beschlossen.
Über den Autor: Joachim Schwede
Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.