Die aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung resultierende Verpflichtung der Arbeitgeber, möglichst viele MitarbeiterInnen im Homeoffice arbeiten zu lassen, wird nach Medienberichten bis zum 30.4.2021 verlängert. Das habe die Konferenz der Bundeskanzlerin mit den MinisterpräsidentInnen beschlossen.
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Über den Autor: Joachim Schwede
Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.