Schädigung durch die eifersüchtige Ehefrau eines Arbeitskollegen ist kein Arbeitsunfall

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Ein vorsätzlicher Angriff auf einen Arbeitnehmer kann einen Arbeitsunfall begründen, wenn der Angriff während der Ausübung einer versicherten Tätigkeit auf der Betriebsstätte oder auf einem versicherten Weg erfolgt. Eine Anerkennung als Arbeitsunfall scheidet nach einem Beschluss des BSG (vom 12.04.2022, Az. B 2 U 10/21 BH) jedoch aus, wenn der Angriff aufgrund einer persönlichen Feindschaft erfolgt und keine der versicherten Tätigkeit zuzurechnenden Verhältnisse (z.B. Dunkelheit, Dämmerung, einsam gelegener Tatort, örtliche Gegebenheiten) den Überfall wesentlich begünstigt haben.

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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