Vielen Unternehmern ist es nicht bewusst: Die sog. “Aushangpflichtigen Gesetze” müssen in geeigneter Form den Beschäftigten zur Einsicht bereit stehen, unabhängig davon, wie groß der Betrieb ist. “Geeignet” ist in der Regel der Aushang. Und: Die Gesetze müssen auf dem aktuellen Stand sein. Hier können Sie eine aktuelle Ausgabe erwerben!

Über den Autor: Joachim Schwede
Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.