Sind Ihre “Aushangpflichtigen Gesetze” auf dem aktuellen Stand?

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Vielen Unternehmern ist es nicht bewusst: Die sog. “Aushangpflichtigen Gesetze” müssen in geeigneter Form den Beschäftigten zur Einsicht bereit stehen, unabhängig davon, wie groß der Betrieb ist. “Geeignet” ist in der Regel der Aushang. Und: Die Gesetze müssen auf dem aktuellen Stand sein. Hier können Sie eine aktuelle Ausgabe erwerben!

Aushangpflichtige Gesetze

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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