Werden einem Arbeitnehmer während seiner täglichen Arbeitszeit Ruhepausen gewährt, in denen er ggfs. innerhalb von zwei Minuten einsatzbereit sein muss, sind auch diese nach einem neuen Urteil des EuGH „Arbeitszeit“ (Urteil vom 9.9.2021, Az. C-107/19).
Über den Autor: Joachim Schwede
Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.