ArbG Bonn: Keine Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne wegen Coronainfektion

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Nach einem Urteil des Arbeitsgerichtes Bonn vom 07.07.2021 (2 Ca 504/21) besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Nachgewährung von Urlaubstagen bei einer Quarantäneanordnung wegen einer Infektion mit dem Coronavirus. Was war geschehen? Der Arbeitnehmerin wurde für den Zeitraum vom 30.11.2020 bis zum 12.12.2020 Erholungsurlaub gewährt. Aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus musste sich die Arbeitnehmerin auf behördliche Anordnung in der …