ArbG Berlin: Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung ist wirksam

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung eines bei einer Bundesbehörde beschäftigten Arbeitnehmers wegen des Vorwurfs, dieser habe vorsätzlich die unbekleideten Brüste einer Arbeitskollegin ohne deren Einwilligung berührt, für wirksam erachtet (Urteil vom 06.09.2023, Az. 22 Ca 1097/23). Der Fall Die Kollegin des Arbeitnehmers und hiesigen Klägers hatte diesem gegenüber über Rückenschmerzen geklagt. Mit ihrer Einwilligung berührte der Kläger, der …