AG München: Vorformulierte Kündigungsfrist von sechs Monaten in einem Krippenvertrag kann unangemessen lang sein

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Das Amtsgericht (AG) München hat mit einem Urteil vom 24.10.2018 (Az.: 242 C 12495/18) eine vorformulierte Kündigungsfrist von sechs Monaten in einem Krippenvertrag als unangemessen lang beurteilt und daher für unwirksam erklärt. Die Frist sei hier u.a. mit Blick auf die streitige Klausel, nach der sich die Kündigungsfrist nach knapp einem Jahr auf drei Monate verkürzte, nicht plausibel. Was war geschehen? …