BAG: Fallen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Fallen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, ist dies nach einem Urteil des BAG vom 30.11.2021 (Az. 9 AZR 225/21) bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen. Was war geschehen? Die Klägerin ist bei der Beklagten drei Tage wöchentlich als Verkaufshilfe mit Backtätigkeiten beschäftigt. Bei einer Sechstagewoche hätte ihr nach dem Arbeitsvertrag ein jährlicher Erholungsurlaub von 28 Werktagen zugestanden. …