ArbG Lüneburg: Zustimmungersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden

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Das eigenmächtige vorzeitige Verlassen eines Betriebsrätetages, um privaten Interessen nachzugehen, in der Zusammenschau mit dem Verdacht einer versuchten Täuschung über stattdessen geleistete Betriebsratstätigkeit ist geeignet, das Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit des Arbeitnehmers tiefgreifend zu erschüttern. Ein solches Verhalten rechtfertigt nach einem Beschluss des ArbG Lüneburg vom 05.04.2023 (2 BV 6/22) den Ausspruch der vom Arbeitgeber beabsichtigten außerordentlichen Kündigung. …

ArbG Siegburg: Nicht jede Nichteinhaltung der Pausenzeit ist auch ein Arbeitszeitbetrug

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Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Beschluss vom 3.5.2017 (4 BV 56/16) den Antrag eines Arbeitgebers zurückgewiesen, die Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung eines seiner Mitglieder ersetzen zu lassen. Der Arbeitgeber beabsichtigte, diesem wegen Arbeitszeitbetrugs fristlos zu kündigen. Die dafür erforderliche Zustimmung erteilte der BR nicht. Was war geschehen? Der Arbeitgeber warf dem Arbeitnehmer vor, während der Arbeitszeit im Pausenraum tief und …