Das eigenmächtige vorzeitige Verlassen eines Betriebsrätetages, um privaten Interessen nachzugehen, in der Zusammenschau mit dem Verdacht einer versuchten Täuschung über stattdessen geleistete Betriebsratstätigkeit ist geeignet, das Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit des Arbeitnehmers tiefgreifend zu erschüttern. Ein solches Verhalten rechtfertigt nach einem Beschluss des ArbG Lüneburg vom 05.04.2023 (2 BV 6/22) den Ausspruch der vom Arbeitgeber beabsichtigten außerordentlichen Kündigung. …
Betriebsratssitzungen in Corona-Zeiten – wer bestimmt, wie (und wo) es läuft?
Das bloße Arbeiten im Home-Office stellt keinen Hinderungsgrund für die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung dar. Über die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung per Video- und Telefonkonferenz (§ 129 BetrVG) ist nach einem Beschluss des LAG Hessen vom 8.2.2021 (Az. 16 TaBV 185/20) durch das Gremium durch Beschluss zu entscheiden. Was war geschehen? Im Rahmen einer Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zweifelt …