Das bloße Arbeiten im Home-Office stellt keinen Hinderungsgrund für die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung dar. Über die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung per Video- und Telefonkonferenz (§ 129 BetrVG) ist nach einem Beschluss des LAG Hessen vom 8.2.2021 (Az. 16 TaBV 185/20) durch das Gremium durch Beschluss zu entscheiden. Was war geschehen? Im Rahmen einer Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zweifelt …
LAG Berlin-Brandenburg: Gesamtbetriebsrat darf trotz Corona Präsenzsitzung abhalten
Der Arbeitgeber darf eine geplante Präsenzsitzung des Gesamtbetriebsrats nicht wegen gesteigerten Corona-Risikos untersagen. Dies gilt insbesondere, wenn geheim durchzuführende Wahlen anstehen, die nicht in Form einer Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden können, entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg durch Beschluss vom 24.08.2020 (Az. 12 TaBVGa 1015/20). Was war geschehen? Der Arbeitgeber, ein Unternehmen, das Rehabilitationskliniken betreibt, hat dem bei ihm gebildeten Gesamtbetriebsrat …