Betriebsratssitzungen in Corona-Zeiten – wer bestimmt, wie (und wo) es läuft?

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Das bloße Arbeiten im Home-Office stellt keinen Hinderungsgrund für die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung dar. Über die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung per Video- und Telefonkonferenz (§ 129 BetrVG) ist nach einem Beschluss des LAG Hessen vom 8.2.2021 (Az. 16 TaBV 185/20) durch das Gremium durch Beschluss zu entscheiden. Was war geschehen? Im Rahmen einer Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zweifelt …