Die Beschäftigung eines persönlichen Assistenten, der einen Menschen mit Behinderung im Alltag unterstützt, kann Personen derselben Altersgruppe vorbehalten werden. Darin liegt nach einem Urteil des EuGH vom 07.12.2023 (C-518/22) keine Altersdiskriminierung, denn es geht um das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderung. Der Fall AP Assistenzprofis ist eine deutsche Gesellschaft, die auf Assistenz- und Beratungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderungen spezialisiert ist. …