EuGH: Die Beschäftigung einer persönlichen Assistentin, die einen Menschen mit Behinderung im Alltag unterstützt, kann Personen derselben Altersgruppe vorbehalten werden

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die Be­schäf­ti­gung eines per­sön­li­chen As­sis­ten­ten, der einen Men­schen mit Be­hin­de­rung im All­tag un­ter­stützt, kann Per­so­nen der­sel­ben Al­ters­grup­pe vor­be­hal­ten wer­den. Darin liegt nach einem Urteil des EuGH vom 07.12.2023 (C-518/22) keine Al­ters­dis­kri­mi­nie­rung, denn es geht um das Selbst­be­stim­mungs­recht von Men­schen mit Be­hin­de­rung. Der Fall AP Assistenzprofis ist eine deutsche Gesellschaft, die auf Assistenz- und Beratungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderungen spezialisiert ist. …