Mit Urteil vom 27.10.2017 (Az.: S 8 U 1443/17) hat das Sozialgericht (SG) Heilbronn klargestellt, dass ein Unfall mit einer Motorsäge beim Zerkleinern von Brennholz für Verwandte nicht unfallversichert ist. Es sieht darin keine unter Versicherungsschutz stehende Tätigkeit als “Wie-Beschäftigte”. Eine 42-jährige Beamtin hatte im zugrundeliegenden Fall ihrem Onkel und ihrer Tante beim Sägen des Brennholzes geholfen. Was war geschehen? …