Schreibt eine Gebietskörperschaft eine Stelle als Gleichstellungsbeauftragte nur für Frauen aber nicht für Personen aus, die weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet sind (“drittes Geschlecht”), kann dies im Einzelfall eine Entschädigung nach § 15 AGG rechtfertigen. Dies hat wie bereits zuvor das Arbeitsgericht Elmshorn (Urteil vom 21.4.2022 – 5 Ca 169 c/20) auch das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom …