Das SG Duisburg hat die Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Wegeunfall abgelehnt, weil der Versicherte zum Unfallzeitpunkt so stark unter Drogen stand, dass dieses die ausschlaggebende Unfallursache darstellte (Urteil vom 25.05.2023, Az. S 36 U 366/22).