Das SG Duisburg hat die COVID-19-Infektion einer Kinderpflegerin als Berufskrankheit anerkannt (Urteil vom 13.6.2023, Az. S 36 U 38/22). Sie war während der ausgeübten Verrichtungen im Rahmen ihrer Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung während der Pandemie einer hohen und besonderen Übertragungsgefahr ausgesetzt. RA Joachim Schwede sagt dazu: “Immer mehr Entscheidungen werden sich in Zukunft mit Corona-Infektionen und der Frage der Anerkennung …
Kein Wegeunfall unter Drogeneinfluss
Das SG Duisburg hat die Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Wegeunfall abgelehnt, weil der Versicherte zum Unfallzeitpunkt so stark unter Drogen stand, dass dieses die ausschlaggebende Unfallursache darstellte (Urteil vom 25.05.2023, Az. S 36 U 366/22).
Corona-Infektion als Arbeitsunfall
Die zum Tode führende Corona-Erkrankung des Versicherten war in einem vom SG Duisburg entschiedenen Fall (Urteil vom 13.06.2023, Az. S 36 U 407/22) als Arbeitsunfall anzuerkennen, da die von der Rechtsprechung dafür aufgestellten Voraussetzungen allesamt erfüllt waren.