Corona als Berufskrankheit einer Kinderpflegerin

Joachim Schwede Archiv, Sozialrecht Leave a Comment

Das SG Duisburg hat die COVID-19-Infektion einer Kinderpflegerin als Berufskrankheit anerkannt (Urteil vom 13.6.2023, Az. S 36 U 38/22). Sie war während der ausgeübten Verrichtungen im Rahmen ihrer Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung während der Pandemie einer hohen und besonderen Übertragungsgefahr ausgesetzt. RA Joachim Schwede sagt dazu: “Immer mehr Entscheidungen werden sich in Zukunft mit Corona-Infektionen und der Frage der Anerkennung …