Sie kümmern sich um Menschen in Not, sie machen die Party im Restaurant möglich, sie bringen dringend benötigte Waren von A nach B: Ein Teil der Erwerbstätigen in Deutschland muss arbeiten, während und damit die Mehrheit der Bevölkerung Weihnachten und den Jahreswechsel feiern kann. Wer an den Festtagen „im Dienst“ ist, hat das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung …
Das BAG bejaht den Pfändungsschutz für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen
Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen nach § 850a Nr. 3 ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar. Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sog. Vorfestarbeit sind dagegen der Pfändung nicht entzogen. Hinsichtlich der Frage, in welchem Umfang und welcher Höhe Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit als „üblich“ und damit unpfändbar i.S.v. § 850a Nr. 3 ZPO anzusehen …