Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat mit einem aktuellen Urteil entschieden, dass Reisezeiten mit der Bahn, die im Zusammenhang mit der Überführung von neuen Nutzfahrzeugen anfallen, Arbeitszeit i.S.d. Arbeitszeitgesetzes sind. Der Fall: Anfahrten zur Abholung eines zu überführenden Fahrzeugs als Arbeitszeit? Die Klägerin in den beiden Verfahren ist ein Speditionsunternehmen, das auf die Überführung von neuen und gebrauchten Nutzfahrzeugen, u.a. Sattelzugmaschinen, spezialisiert …