Auch Bahnfahren kann Arbeitszeit sein!

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat mit einem aktuellen Urteil entschieden, dass Reisezeiten mit der Bahn, die im Zusammenhang mit der Überführung von neuen Nutzfahrzeugen anfallen, Arbeitszeit i.S.d. Arbeitszeitgesetzes sind. Der Fall: Anfahrten zur Abholung eines zu überführenden Fahrzeugs als Arbeitszeit? Die Klägerin in den beiden Verfahren ist ein Speditionsunternehmen, das auf die Überführung von neuen und gebrauchten Nutzfahrzeugen, u.a. Sattelzugmaschinen, spezialisiert …