Stadt kann eine Privat-Kita nicht zur Aufnahme eines Kindes zwingen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Das Ju­gend­amt kann eine pri­va­te Kin­der­ta­ges­stät­te nicht dazu ver­pflich­ten, ein be­stimm­tes Kind auf­zu­neh­men. Dies hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Müns­ter am 6.7.2023 (Az. 6 L 558/23) klar­ge­stellt. Der Kita-Trä­ger ge­stal­te sein Rechts­ver­hält­nis zum Bür­ger au­to­nom und agie­re dabei aus­schlie­ß­lich im Be­reich des bür­ger­li­chen Rechts, heißt es in der Be­grün­dung des Ge­richts. Der Eil­an­trag der El­tern eines unter drei­jäh­ri­gen Kin­des bleibt damit er­folg­los.