Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 29.08.2023 (Az.: 6 L 676/23), mit dem der Eilantrag eines Kindes abgelehnt wurde, die Stadt Münster zu verpflichten, ihm einen wohnortnahen Betreuungsplatz zur frühkindlichen Förderung mit einem Betreuungsumfang von 45 Stunden wöchentlich in einer Kindertageseinrichtung oder – hilfsweise – in Kindertagespflege zur Verfügung zu stellen. Der Fall: Arbeitszeiten der Eltern …
Stadt kann eine Privat-Kita nicht zur Aufnahme eines Kindes zwingen
Das Jugendamt kann eine private Kindertagesstätte nicht dazu verpflichten, ein bestimmtes Kind aufzunehmen. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster am 6.7.2023 (Az. 6 L 558/23) klargestellt. Der Kita-Träger gestalte sein Rechtsverhältnis zum Bürger autonom und agiere dabei ausschließlich im Bereich des bürgerlichen Rechts, heißt es in der Begründung des Gerichts. Der Eilantrag der Eltern eines unter dreijährigen Kindes bleibt damit erfolglos.