Das Jugendamt kann eine private Kindertagesstätte nicht dazu verpflichten, ein bestimmtes Kind aufzunehmen. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster am 6.7.2023 (Az. 6 L 558/23) klargestellt. Der Kita-Träger gestalte sein Rechtsverhältnis zum Bürger autonom und agiere dabei ausschließlich im Bereich des bürgerlichen Rechts, heißt es in der Begründung des Gerichts. Der Eilantrag der Eltern eines unter dreijährigen Kindes bleibt damit erfolglos.

Über den Autor: Joachim Schwede
Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.