EuGH klärt das Verhältnis von täglicher und wöchentlicher Ruhezeit

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Nach der europäischen Arbeitszeit-Richtlinie (RL 2003/88/EG) sind Arbeitnehmern sowohl tägliche als auch wöchentliche Ruhezeiten zu gewähren, da diese unterschiedliche Ziele verfolgen. Die tägliche Ruhezeit darf daher nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH, Az. C-477/21) in keinem Fall als Bestandteil der wöchentlichen Ruhezeit angesehen werden.

RA Joachim Schwede sagt dazu: “Die Entscheidung hat auf das deutsche Recht keine unmittelbaren Auswirkungen, da die getrennte bzw. zu addierende Gewährung von Ruhezeiten bereits den bestehenden Vorgaben in §§ 5 und 9 ff. ArbZG entspricht. Da jedoch Art. 15 der Arbeitszeitrichtlinie vorsieht, dass Mitgliedstaaten für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer günstigere Vorschriften anwenden oder erlassen bzw. die Anwendung günstigerer Tarifverträge oder Vereinbarungen zwischen Sozialpartnern fördern oder gestatten können, ist stets darauf zu achten, dass, wenn an einer Stelle zugunsten der Arbeitnehmer von der Richtlinie abgewichen wird, dies jedoch nicht dazu führen darf, dass an anderer Stelle Rechte entfallen, die durch die Richtlinie gewährt werden.”

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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