Unfallversicherungsschutz bei einem Terroranschlag

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Ein Beschäftigter, der sich auf einer Geschäftsreise befindet, steht nach einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 13.5.2020 (Az. L 3 U 124/17)  während des Abendessens in einem Restaurant auch dann nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er dabei Opfer eines Terroranschlags wird. RA Joachim Schwede schreibt in seiner Anmerkung zur Entscheidung: Arbeitnehmer, die häufiger auf Dienstreisen geschickt …