Die aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung resultierende Verpflichtung der Arbeitgeber, möglichst viele MitarbeiterInnen im Homeoffice arbeiten zu lassen, wird nach Medienberichten bis zum 30.4.2021 verlängert. Das habe die Konferenz der Bundeskanzlerin mit den MinisterpräsidentInnen beschlossen.
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung: Die praktischen Auswirkungen
Bereits vor der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten vom 19.1.2021 wurde intensiv über eine Verpflichtung der Arbeitgeber diskutiert, mehr Homeoffice zu ermöglichen. Trotz vieler Gegenstimmen wurde diese Verpflichtung nun in der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) umgesetzt. Weitere Änderungen betreffen das Thema Masken. Mit der neuen Verordnung soll erreicht werden, den öffentlichen Nahverkehr von Pendlern zu entlasten, die Arbeitsplätze in den …
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