Anerkennung einer Covid19-Infektion als Berufskrankheit

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die Anerkennung einer Covid19-Infektion als Berufskrankheit Nr. 3101 der Anlage 1 der BKV ist bei einer als Betreuungskraft im Alten- und Pflegeheim tätigen Person grundsätzlich möglich. Allerdings kann eine Anerkennung nach einem Urteil des SG Augsburg (Urteil vom 17.11.2022 – S 18 U 65/22) nur erfolgen, wenn eine beruflich bedingte Ansteckung, also der Kontakt mit an Covid19 erkrankten Patienten oder …