Unfallversicherungsschutz besteht nach einem Urteil des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 27.02.2023, Az. L 1 U 2032/22) auch, wenn ein Arbeitnehmer beim „Luftschnappen“ in einem ausgewiesenen Pausenbereich von einem Gabelstapler angefahren wird.
Über den Autor: Joachim Schwede
Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.