VG: Beschäftigte eines Seniorenpflegeheims müssen weiterhin eine medizinische Maske tragen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Dass geimpfte oder genesene Beschäftigte in einem Pflegeheim im Rahmen ihrer Tätigkeit keine Maske tragen müssten, stellt nach einem Beschluss des VG Hannover vom 15.11.2021 (Az. 15 B 5844/21) einen Verstoß gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung dar. Ein anderes Verständnis sei weder mit dem Wortlaut der Vorschriften noch mit dem Zweck der Verordnung – dem Schutz der Bevölkerung sowie des Gesundheitssystems vor Überlastung – vereinbar. Ein anderes Verständnis sei – so das Gericht – weder mit dem Wortlaut der Vorschriften noch mit dem Zweck der Verordnung – dem Schutz der Bevölkerung sowie des Gesundheitssystems vor Überlastung – vereinbar.

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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